9. Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Geschlechterforschung 

Gender Embodied – Verkörpertes Geschlecht

Termin: 29. September - 1. Oktober 2022 
Ort: Paris-Lodron Universität Salzburg
Präsenztagung (mit Online Sektion)

Tagungswebsite

2022 findet die Jahrestagung der ÖGGF an der Paris-Lodron-Universität Salzburg statt. Sie widmet sich dem Thema Verkörpertes Geschlecht - Gender Embodied.

Diskurse über den Körper spielen in der Entwicklung der Frauen- und Geschlechterforschung seit den 1970er Jahren eine zentrale Rolle. Mit der performativen Wende rückte die Frage nach der Verkörperung von Geschlecht zwischen Materialität, Diskurs und kulturellen Praktiken in den Vordergrund; ebenso werden die gesellschaftspolitischen Debatten um Feminismus, Gleichstellung und Diversität wesentlich mit Bezug auf den Körper geführt. Die 9. Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Geschlechterforschung (ÖGGF) lädt zu Beiträgen ein, die das komplexe Verhältnis von Geschlecht und Verkörperung nicht zuletzt in seiner Relevanz für das Empowerment marginalisierter Geschlechter befragen.

Wir erhoffen uns ein möglichst breites Spektrum an Disziplinen wie auch genuin interdisziplinäre Ansätze. Die Jahrestagung will einen Ort des lebendigen Austauschs über sich wandelnde Geschlechterverhältnisse in unterschiedlichsten Kontexten bieten. 

Call for Papers

Information bezüglich Reisekosten Zuschuss für die Teilnahme bei der ÖGGF Jahrestagung

ÖGGF Mitglieder, welche eine aktive Rolle bei der Jahrestagung 2022 haben (bspw. Vortrag) können einen Reisekostenzuschuss beantragen, sofern keine anderen institutionellen Mittel (bspw. Reisekosten der Universität/Hochschule) zur Verfügung stehen.

Der ausgefüllte Antrag (siehe Datei unten) muss bis 6. September per eMail an finanzen@oeggf.at  übermittelt werden.

Alle fristgerecht eingelangten Anträge werden dann nach den folgenden Kriterien gereiht:

  • 
Aktive Teilnahme an der Tagung

  • Prekarität (nach Selbsteinschätzung)

  • Höhe der veranschlagten Reisekosten

Wir bemühen uns möglichst vielen Mitgliedern, welche keine institutionelle Absicherung haben, mit einem Reisekostenzuschuss zu unterstützen, können allerdings angesichts der beschränkten Mittel keine vollständige Kostenübernahme oder ein positives Ergebnis des Antrages garantieren.

Wir streben danach bis zum 15. September allen Antragsteller*innen zu informieren, ob, und wenn in welcher Höhe der beantragte Reisekostenzuschuss genehmigt wurde.



Der Reisekostenzuschuss kann erst nach Vorlage einer Gesamtabrechnung der Reise (in EUR) und Vorlage aller Belege überwiesen werden. Die Gesamtabrechnung hat spätestens zwei Wochen nach Ende der Reise zu erfolgen.